BFZ

Beratungs- und Förderzentrum (BFZ)

Aufgaben des BFZ

In enger Kooperation mit:

  • den Lehrkräften der entsprechenden Schulen
  • dem schulpsychologischen Dienst
  • der Erziehungsberatungsstellen
  • der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • den Ärzten
  • den Kinderkliniken
  • den Gesundheitsämtern
  • den Psychologen und Pädagogen
  • den Therapeuten (Logopädie, Ergo- und Psychotherapie)
  • den Eltern

werden zunächst vorbeugende Maßnahmen geplant und durchgeführt. Das vorrangige Ziel ist die Vermeidung eines Anspruches auf sonderpädagogische Förderung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den vorbeugenden Maßnahmen finden Sie auf diesem Flyer.

Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule alleine nicht ausreichen, um dem Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen, können durch sonderpädagogische Beratungsangebote vom Beratungs- und Förderzentrum unterstützt werden. Sonderpädagogische Beratungsangebote sind insbesondere

  1. Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs,
  2. Beratung von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern
    zur Bestimmung des Entwicklungsstands, der Lernausgangslage und der Gestaltung von Lernarrangements im Hinblick auf die Nutzung innerschulischer und außerschulischer Angebote,
  3. Beratung bei der Bewertung einzelner Schülerleistungen aufgrund einer
    förderdiagnostischen Feststellung der Lernbedingungen und eines Auslotens der Förderchancen,
  4. Beratung aufgrund einer Kind-Umfeld-Analyse,
  5. Beratung aufgrund eines individuellen Stärken-und-Schwächen-Profils,
  6. Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr- und Lernmittel
    sowie apparativer Hilfsmittel,
  7. Beratung bei der Beantragung außerschulischer Hilfsmaßnahmen und bei deren
    angemessener Integration in die schulischen Angebote von Unterricht und Erziehung,
  8. Unterstützung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans bei
    drohendem Leistungsversagen, bei Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache
    sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung.

Das BFZ kann Schülerinnen und Schüler, bei denen Maßnahmen der allgemeinen Schule sowie die o.a. Beratungsangebote durch das BFZ  alleine nicht ausreichen, um dem besuchten Bildungsgang in der Klassengemeinschaft zu folgen, (gegebenenfalls unter Einbeziehung des Kompetenzzentrums für Sprache und Erziehung)  durch  Fördermaßnahmen unterstützen. Diese  Fördermaßnahmen werden in der Regel in der Klassengemeinschaft als individuelle und differenzierende Maßnahme oder durch sonderpädagogische Förderkurse erteilt. Die zusätzliche Förderung knüpft an die Anforderungen des Unterrichts der allgemeinen Schule an und zielt auf eine angemessene Passung zwischen individueller Lernausgangslage und schulischen Lernanforderungen. Die Förderung in der Klassengemeinschaft hat Vorrang.

Für den Fall, dass auch diese Fördermaßnahmen nicht ausreichen, unterstützt das BFZ Schülerinnen und Schüler mit vermutetem bzw. festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung durch:

  • Erstellung der förderdiagnostischen Stellungnahmen auf Anforderung der Schulleiterin / des Schulleiters der allgemeinen Schule,
  • Leitung des von der Schulleiterin / vom Schulleiter  der Regelschule einzuberufenden Förderausschusses,
  • personelle Absicherung des inklusiven Unterrichts im Rahmen der vorhandenen Ressourcen.

Zuständigkeit

Das BFZ der Albert-Schweitzer-Schule ist für die Beratung, Förderung und inklusive Beschulung im  südlichen Kreisgebiet des Landkreises Fulda zuständig. Konkret handelt es sich dabei um

  • die Gemeinde Eichenzell mit den Schulen
    • Ahornschule Lütter
    • Grundschule Eichenzell
    • Von-Galen Schule Eichenzell
  • die Gemeinde Ebersburg mit der Schule
    • Grundschule Weyhers
  • die Gemeinde Flieden mit den Schulen
    • Fliedetalschule Flieden
    • Steinkammerschule Rückers
  • die Stadt Fulda mit den Schulen
    • Richard-Müller-Schule
    • Freiherr-vom-Stein-Schule
  • die Gemeinde Kalbach mit den Schulen
    • Comeniusschule Kalbach
    • Grundschule Uttrichshausen
  • die Gemeinde Neuhof mit den Schulen
    • Grundschule am Rippberg Hattenhof
    • Monte-Kali-Schule Rommerz
    • Schloss-Schule Neuhof
    • Johannes-Kepler-Schule Neuhof

Organisation

Die zu betreuenden Schulen, Kindergärten oder  Eltern melden ihren Beratungs- und Förderbedarf beim BFZ an.  Hierzu verwenden sie den BFZ-Meldebogen. Die ambulante Beratung und Förderung wird dann für die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache von den  im Einzugsbereich tätigen Förderschullehrern nach Koordination des Leiters des BFZ wahrgenommen. Sie wird durch ambulante besondere Fördermaßnahmen individueller und sonderpädagogischer Art sowie Mitwirkung an der inklusiven Beschulung ergänzt. Bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung erfolgt durch das BFZ eine Überweisung an das Kompetenzzentrum für Sprache und Erziehung.